News
Energienovelle 2014
Energieausweis:
Verkäufer und Vermieter werden verpflichtet, den Energieausweis an den Käufer bzw. neuen Mieter zu übergeben. Alle Gebäude werden in Zukunft entsprechend ihrer Energieeffizienz in Klassen von A+ (geringer Energieverbrauch) bis H (hoher Energieverbrauch) eingeteilt.
Immobilienanzeigen:
Die energetischen Kennwerte einer Immobilie müssen in Anzeigen angegeben werden. Liegt ein Energieausweis mit Energieeffizienzklasse vor, muss die entsprechende Einstufung ebenfalls veröffentlicht
werden.