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Energienovelle 2014

 

 

Energieausweis:

 

Verkäufer und Vermieter werden verpflichtet, den Energieausweis an den Käufer bzw. neuen Mieter zu übergeben. Alle Gebäude werden in Zukunft entsprechend ihrer Energieeffizienz in Klassen von A+ (geringer Energieverbrauch) bis H (hoher Energieverbrauch) eingeteilt.

 

 

Immobilienanzeigen:

 

Die energetischen Kennwerte einer Immobilie müssen in Anzeigen angegeben werden. Liegt ein Energieausweis mit Energieeffizienzklasse vor, muss die entsprechende Einstufung ebenfalls veröffentlicht werden.